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Eheurkunde anfordern (bei Eheschließung im Ausland)

Allgemeine Informationen

Haben Sie die Ehe im Ausland geschlossen, können Sie nur dort eine Eheurkunde beantragen.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, die im Ausland geschlossene Ehe ins deutsche Eheregister nachtragen zu lassen (sogenannte Nachbeurkundung). Das betreffende Standesamt kann Ihnen anschließend aus dem Registereintrag eine Eheurkunde ausstellen.

Bei Urkunden aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat

  • ist keine weitere Beglaubigung erforderlich und
  • besteht bei bestimmten Urkunden (zum Beispiel Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde, Meldebescheinigung) die Möglichkeit, von der ausstellenden Behörde eine Übersetzungshilfe zu erhalten. Eine Übersetzung durch einen Dolmetscher oder Dolmetscherin im Inland ist dann in der Regel nicht mehr erforderlich.

Tipp: Die Übersetzungshilfe wird zusammen mit der Personenstandsurkunde ausgestellt, sie sollte also gleichzeitig beantragt werden.

Voraussetzungen

regelmäßig: berechtigtes Interesse

Verfahrensablauf

Näheres zur Antragstellung erfragen Sie bei dem ausländischen Standesamt, vor dem Sie die Ehe geschlossen haben.

Erforderliche Unterlagen

  • in der Regel Identitätsnachweis

Welche Unterlagen im Einzelnen benötigt werden, teilt Ihnen die Behörde auf Anfrage mit.

Kosten (Gebühren)

  • Verfahrensgebühr (unterschiedlich je nach Behörde)
  • gegebenenfalls Auslagen

Erkundigen Sie sich nach den Kosten, bevor Sie die Eheurkunde beantragen.

Hinweise (Besonderheiten)

kommunale Besonderheiten: keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern. 06.12.2021

Fristen

nach den Regelungen des jeweiligen Staates

Weitere Informationen

-> örtliche Besonderheiten (soweit bestehend)