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Anliegen A-Z

Begrüßungsgeld beantragen

Allgemeine Informationen

Die Stadt Freital zahlt für jedes Kind, welches nach dem 31.12.2007 geboren ist und seinen Hauptwohnsitz in Freital hat, einen einmaligen Zuschuss von 100,00 ¤ als Willkommensgruß.

Voraussetzungen

Die Auszahlung ist an die Früherkennungsuntersuchung U5, welche im sechsten oder siebenten Lebensmonat erfolgen sollte, gebunden.

Erforderliche Unterlagen

Die Eltern werden nach der Geburt des Kindes durch die Stadtverwaltung angeschrieben und erhalten ein Antragsformular.
Zum Erhalt des Begrüßungsgeldes sind folgende Schritte notwendig:

  • Abgabe des Antrages im Bürgerbüro, Am Bahnhof 8,
  • Vorlage des Untersuchungsheftes des Kindes nach der Untersuchung U 5,
  • Vorlage des Personalausweises.

Bei auftretenden Problemen steht das Bürgerbüro der Stadt Freital gern beratend und unterstützend zur Seite.

Fristen

Der Anspruch erlischt mit Vollendung des ersten Lebensjahres.

Kosten (Gebühren)

Es wird keine Gebühr erhoben.

Rechtsgrundlage

keine Angabe

Freigabevermerk

Stadt Freital