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Wahlen

Zwischen Urnengang und Sitzverteilung.

Freie Wahlen bilden die Grundlage jeder wahren Demokratie. Regelmäßig stattfindende Wahlen sind das Hauptinstrument der Volkssouveränität, des Selbstbestimmungsrecht des Volkes. Bei jeder Wahl werden aus konkurrierenden Angeboten diejenigen Personen und Parteien gewählt, von denen die Mehrheit meint, dass sie in der nächsten Wahlperiode die Geschicke der Kommune, des Landkreises, des Bundeslandes, Deutschlands oder Europas bestimmen sollen. Für die politischen Ebenen gelten zum Teil unterschiedlich lange Wahlperioden. Daraus ergeben sich auch verschiedene Wahltermine. 

  • Kommunalwahlen in Sachsen - Wahlperiode: 5 Jahre; letzte Wahl: 26.05.2019; nächste Wahl: 09.06.2024
  • Europawahl - Wahlperiode: 5 Jahre; letzte Wahl: 26.05.2019; nächste Wahl: 09.06.2024
  • Landtagswahl in Sachsen - Wahlperiode: 5 Jahre; letzte Wahl: 01.09.2019; nächste Wahl: 01.09.2024
  • Bundestagswahl - Wahlperiode: 4 Jahre; letzte Wahl: 26.09.2021; nächste Wahl: 2025
  • Oberbürgermeisterwahl in Freital und Wahl des Landrates Sächsische Schweiz-Osterzgebirge - Wahlperiode: 7 Jahre; letzte Wahl: 12.06.2022; nächste Wahl: 2029

Am 9. Juni 2024 finden nicht nur die Europawahl, sondern auch die Kommunalwahlen statt. Unter den Kommunalwahlen zählen die Wahlen zum Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, zum Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital und zu den Ortschaftsräten für die Ortschaften Kleinnaundorf, Pesterwitz, Weißig und Wurgwitz. Ca. 33.000 Freitaler Bürgerinnen und Bürger sind wahlberechtigt.

Die Landtagswahl, bei der die Abgeordneten für den 8. Sächsischen Landtag gewählt werden, findet am 1. September 2024 statt.

Europawahl

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Staatsangehörigen der Europäischen Union das 10. Europäische Parlament. Für Deutschland wurde der 9. Juni 2024 als Wahltermin bestimmt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 auf das sechzehnte Lebensjahr herabgesetzt worden. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.

Unionsbürger

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland. Mehr Informationen für betroffene Unionsbürger sowie die entsprechenden Antragsformulare werden online auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin zur Verfügung gestellt.

Ein Informationsschreiben zur Wahlteilnahme in Deutschland ist in allen Amtssprachen der Europäischen Union auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat veröffentlicht.

Deutsche im Ausland

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche.

Deutsche im Ausland werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Sie an Europawahlen teilnehmen, müssen Sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Mehr Informationen für Deutsche im Ausland sowie die entsprechenden Antragsformulare werden ebenfalls online auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin zur Verfügung gestellt.

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist von Unionsbürgerinnen und -bürgern sowie Auslandsdeutschen bis zum 19. Mai 2024 zu stellen.

Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Wahl des Stadtrates der Großen Kreisstadt Freital sowie der Ortschafsräte Kleinnaundorf, Pesterwitz, Weißig und Wurgwitz wird voraussichtlich im Freitaler Anzeiger, Ausgabe 4, Erscheinungstag 23. Februar 2024 veröffentlicht. Am Tag nach der Veröffentlichung beginnt die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge, das heißt Montag, 26. Februar 2024.

  • Parteien und Wählervereinigungen können bis zum 4. April 2024, 18 Uhr, ihren Wahlvorschlag schriftlich oder persönlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, einreichen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Die Einreichung erfolgt im Rathaus Deuben, Dresdner Straße 212, Zimmer 305. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin!
  • Die erforderlichen Muster finden Sie in der Anlage zur Kommunalwahlordnung
    REVOSax Landesrecht Sachsen - Sächsische Kommunalwahlordnung - SächsKomWO.
    Die Formulare können auch im Rathaus Deuben, Dresdner Straße 212, Zimmer 305, abgeholt werden. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin! Eine Zusendung auf elektronischem Wege ist ebenfalls möglich.
  • Alle erforderlichen Informationen finden Sie ab dem 23. Februar 2024 in der öffentlichen Bekanntmachung.

Kontakt

Vorsitzender Gemeindewahlausschuss
Juristischer Referent
Helmut Weichlein
Telefon 0351 6476128
E-Mail: helmut.weichlein@freital.de

Hauptamt
SG Datenverarbeitung/Organisation/allgemeine Verwaltung
Susann Lieber
Telefon 0351 6476660
E-Mail: wahl@freital.de

Gemeindewahlausschuss

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital hat in seiner Sitzung am 11. Januar 2024 den Gemeindewahlausschuss für die Wahl des Stadtrates und der Ortschaftsräte gewählt.

Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der vorgenannten Wahlen, insbesondere die Zulassung der Wahlvorschläge und die Feststellung des Wahlergebnisses nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung.

Sitzungstermine

  • Konstituierende Sitzung: 29. Januar 2024, 17:00 Uhr, Ratssaal, Dresdner Straße 56
  • Zulassung der Wahlvorschläge: 8. April 2024, 17:00 Uhr, Ratssaal, Dresdner Straße 56
  • Feststellung des Wahlergebnisses: 11. Juni 2024, 16.00 Uhr Rathaus Deuben, Raum 313, Dresdner Straße 212 

Alle Sitzungen des Gemeindewahlausschusses sind öffentlich.

Wahlrecht

Aktives Wahlrecht (Wahlberechtigung)

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union,

  • die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens 3 Monaten in der Stadt Freital ihren Hauptwohnsitz haben
  • und nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Bei der Europawahl ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 das Wahlalter auf das vollendete 16. Lebensjahr herabgesetzt worden. Für die Kommunalwahlen gilt weiter das Wahlalter von 18 Jahren.

Wählerverzeichnis

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen alle am Wahltag Wahlberechtigten eingetragen, die am 28. April 2024 bei der Stadt Freital mit ihrem alleinigen oder Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Die Wahlbenachrichtigungen müssen den Wahlberechtigten bis zum 19. Mai 2024 zugehen.

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