Reinigung von Straßen nach der Winterperiode
Nach Beendigung der Winterperiode wird ab 20. März 2023 zusätzlich zu der üblichen Straßenreinigung wieder eine einmalige Grundreinigung auf öffentlichen Straßen durch die Stadt Freital durchgeführt. Vor Beginn der Reinigung sind auf den entsprechenden Straßen Verkehrsschilder auf aufgestellt, die auf ein zeitlich begrenztes, absolutes Halteverbot aufmerksam machen. Die detaillierten Termine und Abschnitte sind > der Tabelle (PDF, 163 kB) zu entnehmen.
Damit die Reinigung der entsprechenden Straßen ordnungsgemäß erfolgen kann, werden die Autofahrer gebeten, die gewohnten Stellplätze rechtzeitig zu räumen, um die Kehrmaschine nicht zu behindern. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden abgeschleppt.
Parallel zur Straßengrundreinigung werden die Tagewassereinläufe durch die Technische Werke Freital GmbH gereinigt. Es ist zu beachten, dass die Reinigung der Tagewassereinläufe teilweise zeitlich versetzt läuft und das Halteverbot daher auch nach Durchgang der Kehrmaschine Bestand hat.
Darüber hinaus werden alle Anlieger an öffentlichen Straßen gebeten, ihren Reinigungspflichten gemäß der Freitaler Straßenreinigungssatzung nachzukommen. Die Fußwege sollten bis zu den genannten Kehrterminen von Splitt beräumt werden. Der Splitt darf nicht in das Straßengerinne gekehrt werden. So kann verhindert werden, dass das Streugut nach durchgeführter Straßenreinigung erneut in die Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle gelangt.
Es wäre wünschenswert, dass jeder seinen Anteil zur Verbesserung der Sauberkeit in der Stadt beiträgt und so die Attraktivität des Stadtbildes gesteigert wird.