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Datum: 17.12.2024

Mehr Geld für Wahlhelfer

Die Stadt Freital passt die Entschädigungen für die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer an und würdigt damit deren Einsatz bei Wahlen, Volks- und Bürgerentscheiden. Mit der dritten Änderung der Wahl-Entschädigungssatzung, die der Stadtrat beschlossen hat und nun in Kraft tritt, werden die Aufwandsentschädigungen für die Tätigkeiten in den Wahlvorständen deutlich erhöht.

„Ohne die engagierte Unterstützung durch unsere Wahlhelferinnen und Wahlhelfer könnten Wahlen nicht reibungslos durchgeführt werden. Der Einsatz in den Wahlvorständen ist mit viel Verantwortung und nicht selten mit langen Einsatzzeiten verbunden. Wir sind sehr dankbar für das ehrenamtliche Engagement, welches sehr hoch einzuschätzen ist. Daher haben wir die Entschädigungen angepasst“, erklärt Oberbürgermeister Uwe Rumberg. Die Stadt Freital möchte so auch sicherstellen, dass weiterhin genügend Helferinnen und Helfer gewonnen werden können angesichts der Entschädigungshöhen umliegender Städte, dem demografischen Wandel sowie der Belastung in Superwahljahren.

Mit den neuen Regelungen gibt es folgende Entschädigungen:

  • Wahlvorsteherin/Wahlvorsteher: 80,00 Euro (zuvor 50,00 Euro)
  • Stellv. Wahlvorsteherin/Wahlvorsteher: 60,00 Euro (zuvor 40,00 Euro)
  • Stellv. Wahlvorsteherin/Wahlvorsteher Briefwahl: 55,00 Euro (zuvor 35,00 Euro)
  • Schriftführerin/Schriftführer: 70,00 Euro (zuvor 45,00 Euro)
  • Stellv. Schriftführerin/Schriftführer: 55,00 Euro (zuvor 35,00 Euro)
  • Weitere Mitglieder und Hilfskräfte: 50,00 Euro (zuvor 30,00 Euro)

Bei verbundenen Wahlen, wie der Kommunal- und Europawahl 2024, kann es zu langen Einsatzzeiten kommen. Aus diesem Grund wird auch der Zuschlag für diesen Fall von 20,00 Euro auf 50,00 Euro erhöht, um den zusätzlichen zeitlichen Aufwand zu honorieren.

Alle Infos zum Thema Wahlhelfer und Wahlen in Freital gibt es unter www.freital.de/wahlen

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