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Datum: 11.03.2026

Freital erstellt kommunalen Wärmeplan bis 2028

Die Klimaziele des Bundes sehen vor allem im Wärmebereich eine Senkung des Ausstoßes von Treibhausgasen als notwendig an. In der Folge muss die Wärmeversorgung grundlegend umgebaut werden. Grundlage ist das seit 1. Januar 2024 geltende Wärmeplanungsgesetz des Bundes. Es verpflichtet die Länder und Kommunen, entsprechende Pläne zu erstellen. Für Städte mit bis zu 100.000 Einwohnern – wie Freital – muss der Wärmeplan spätestens bis zum 30. Juni 2028 vorliegen.

Die kommunale Wärmeplanung umfasst unter anderem eine Analyse des aktuellen Wärmebedarfs, die Prüfung der Versorgungsgebiete für zentrale oder dezentrale Lösungen, die Ermittlung von Potenzialen für erneuerbare Energien und Abwärme, Etappenpläne für die Umsetzung sowie die Entwicklung eines Zielszenarios bis 2045. Daraus sollen konkrete Maßnahmen für die Umsetzung abgeleitet werden. Der Wärmeplan ist eine strategische, nicht rechtsverbindliche Planung, dient jedoch als wichtige Grundlage für künftige Investitionen und Infrastrukturentscheidungen.

Die Stadt Freital wird sich bei der Erstellung der Wärmeplanung von der stadteigenen WBF-Wirtschaftsbetriebe Freital GmbH unterstützen lassen. Deren Tochterunternehmen – die Technische Werke Freital GmbH und die Freitaler Stadtwerke GmbH – verfügen über umfangreiche Fachkenntnisse und relevante Daten.

Vorgesehen ist zudem eine breite Beteiligung: Neben Verwaltung, kommunalen Unternehmen und Wohnungswirtschaft sollen auch Netzbetreiber, Energiedienstleister, Unternehmen sowie Bürger in den Prozess einbezogen werden. Informationsveranstaltungen und Konsultationen sind geplant, um eine breite Akzeptanz zu erreichen.

Für die Erstellung des Wärmeplans und den damit im Zusammenhang entstehenden Kosten erhält die Stadt Freital nach dem Sächsischen Wärmeplanungsunterstützungsgesetz einen finanziellen Ausgleich in Höhe von rund 207.000 Euro. Dem Stadtrat ist der Wärmeplan zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen und bis zum 30. Juni 2028 ist dieser dem Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz anzuzeigen. Danach kann die schrittweise Umsetzung beginnen.

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