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Datum: 17.02.2025

Information zum Versand der Grundsteuerbescheide

Unter Berücksichtigung des bevorstehenden Termins 15. Februar 2025 als eigentlicher gesetzlicher Zahlungstermin für die auf das 1. Quartal eines Jahres entfallende Grundsteuer weist die Stadtverwaltung Freital nochmals auf die davon abweichenden Besonderheiten für das Jahr 2025 hin.

Der Versand der neuen Grundsteuerbescheide für 2025 erfolgt seit dem 14. Februar 2025. Zur Zahlung sind folgende Hinweise zu beachten: 

  • Zahlungen für die Grundsteuer 2025 sind bitte erst nach Erhalt des neuen Grundsteuerbescheides für 2025 vorzunehmen! Davor vorgenommene Zahlungen können leider nicht entgegengenommen werden.
  • Wichtig, wenn einer Sparkasse oder einem Kreditinstitut für die Zahlung der Grundsteuer ein Dauerauftrag erteilt wurde, ist dieser bitte zu stornieren und nach Erhalt des Grundsteuerbescheides den dann geltenden Bedingungen anzupassen.
  • Wenn Zahlungen bislang im Wege des SEPA-Lastschrifteinzuges auf der Grundlage eines SEPA-Lastschriftmandates erfolgten, ist nichts weiter zu veranlassen. Ein Lastschrifteinzug von Grundsteuern erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Grundsteuerbescheid für 2025 erlassen wurde.

In diesem Zusammenhang wird ebenfalls nochmals darauf hingewiesen, dass Besitzer von Garagen (oder Gartenlauben), die bis zum Jahr 2024 nur für das Garagengebäude (oder die Gartenlaube) zur Grundsteuer B veranlagt wurden, ab dem Jahr 2025 keine Grundsteuerzahlungen an die Stadt Freital mehr vornehmen müssen. In derartigen Fällen (Garage oder Gartenlaube „auf fremden Grund und Boden“) liegt die Grundsteuerpflicht ab dem Jahr 2025 für das Grundstück und das aufstehende Gebäude einheitlich beim Grundstückseigentümer. Der Grundstückseigentümer kann im Rahmen der jeweiligen Nutzungsverhältnisse die anteilige Grundsteuer auf die Grundstücksnutzer umlegen.

Bei allen Fragen zu den Besteuerungsgrundlagen wenden sich Betroffenen daher bitte unverändert an das Finanzamt Pirna, beispielsweise an die Grundsteuer-Hotline unter Telefon 03501 551-9500. Der Stadtverwaltung Freital liegen keinerlei Daten für die vom Finanzamt Pirna auf der Grundlage der eingereichten Steuererklärungen durchgeführte Bewertung der Steuergegenstände – insbesondere der Ermittlung des Grundsteuerwertes – vor. Für die Festsetzung der Grundsteuern gibt es ausschließlich elektronisch übermittelte Datensätze mit den notwendigen Angaben zu den steuerpflichtigen Personen und zum Steuergegenstand. 

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