Barrierefreier Zugang zur Trauerhalle in Kleinnaundorf entsteht
Bis zum Ende dieses Jahres wird eine rollstuhlgerechte Rampe Menschen mit Behinderung zukünftig den Eintritt in die denkmalgeschützte Trauerhalle auf dem kommunalen Friedhof Kleinnaundorf erleichtern. Um diesen barrierefreien Zugang zu schaffen, wird eine über Eck geführte Rampe am Haupteingang des Gebäudes errichtet. Drei Natursteinstufen führen zum Hauptpodest.
Geplant ist derzeit, dass beidseitig Stahlbetonstützwände entlang der Rampe und zum Tragen der Natursteinstufen erbaut werden. Die Rampe hat ein Zwischenpodest und ein großes Podest vor der zweiflügligen Eingangstür zur Trauerhalle. Die vorhandenen Stufen werden abgebrochen. Der Belag der Rampe und der Belag auf den Podesten sind jeweils mit Klinkerpflaster vorgesehen. Die obere Abdeckung der Begrenzung der Rampe sowie die Stahlbetonwangen werden mit Sandsteinplatten verblendet. Außerdem werden ein verzinktes Geländer und Handläufe sowie eine Rollstuhlführung verbaut. Es werden eine Drainage errichtet und das Sickerlager für die Niederschlagswasserversickerung vergrößert.
Um Platz für die Rampe zu schaffen, werden die bisherige Wasserentnahmestelle auf die andere Seite umverlegt und die Fallrohre entsprechend angepasst. Aus gleichem Grund wurden bereits Gehölze versetzt. Weiterhin wird das bestehende Wegenetz angeglichen. In der Ecke der Rampe wird eine ansprechende Sitzgruppe die Aufenthaltsqualität erhöhen und gleichzeitig die Möglichkeit bieten, Wartezeiten zu überbrücken. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 59.000 Euro. Für die Maßnahme wurden Fördermittel in Höhe von 47.200 Euro durch die Sächsische Aufbaubank bewilligt. Die Bauzeit wird voraussichtlich drei Monate betragen.
Der Friedhof wurde schon 1879 als „Gottesackerstiftung zu Kleinnaundorf“ angelegt, ist Teil der Sachgesamtheit der Friedhofsanlage von baugeschichtlicher Bedeutung und unterliegt dem Denkmalschutz. Die vorhandene Trauerhalle ist vermutlich 1920 als Aufbahrungshaus entstanden. 2017 wurde die Gottesackerstiftung aufgelöst und das Grundstück ging in kommunales Eigentum über.