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Datum: 21.01.2019

Erweiterung des Fördergebietes Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (SOP) »Ortsteilzentrum Deuben«

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital hat im Stadtrat vom 8. November 2018 öffentlich die Erweiterung des Fördergebietes Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (SOP) „Ortsteilzentrum Deuben“ beschlossen.

Das Förderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (SOP) dient der Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen im Stadtzentrum bzw. von Stadtteilzentren, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand, betroffen sind. Die Zuwendungen können zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen, zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben eingesetzt werden.

Neben den bereits im Bestandsgebiet enthaltenen Schwerpunkten ergeben sich im erweiterten Fördergebiet folgende Schwerpunkte:

  • Modernisierung und Instandsetzung des Objektes „BC – Ballsäle Coßmannsdorf“
  • Dresdner Straße in Deuben (Hauptgeschäftszentrum gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept, Stärkung im Rahmen eines Geschäftsstraßen-/Quartiersmanagements)
  • Areal Goetheplatz/Mozartstraße mit innerstädtischen Flächenpotenzialen
  • Dresdner Straße in Hainsberg mit Entwicklungsflächen am Hainsberger Bahnhof
  • Rabenauer Straße mit Anbindung der Bildungs- und Sporteinrichtungen
  • Schulcampus Hainsberg mit Potenzialen zur Erweiterung und Erschließung
  • Grün- und Freiraumbereiche Heilsberger/Hainsberger Park, entlang der Weißeritz sowie am Zusammenfluss.

Für private Eigentümer besteht ebenfalls die Möglichkeit Zuwendungen für die Sanierung von Gebäude zu beantragen, welche im Fördergebiet liegen (s. abgebildeter Lageplan).
Interessierte können sich an das Stadtplanungsamt Sachgebiet Sanierung (Ansprechpartner Frau Bley, Tel. 0351 64 76 274) wenden. Als Sanierungsträger ist die STEG Stadtentwicklung Südwest GmbH GmbH, Niederlassung Dresden (Ansprechpartner Herr Linke, Tel. 0351 2551835) tätig.

Beschluss-Nr.: 092/2018

  1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital beschließt die Gebietsabgrenzung für das erweiterte Fördergebiet im Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ „Ortsteilzentrum Deuben“ gemäß dem beigefügtem Lageplan vom 10.09.2018 (Anlage 1)
  2. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital bestätigt das Städtebauliche Entwicklungskonzept (Anlage 2) nach § 171 b Abs. 2 BauGB (SEKO).

Der Lageplan, das bestätigte Städtebauliche Entwicklungskonzept mit Erweiterungsgebiet nach § 171 b Abs. 2 BauGB (SEKO) können im gesamten Förderzeitraum während der allgemeinen Dienstzeiten im Stadtplanungsamt Sachgebiet Sanierung im Rathaus Freital-Potschappel, Dresdner Straße 58 von jedermann eingesehen sowie Beratungstermine vereinbart werden.


gez. J.-P. Schautz
Zweiter Bürgermeister

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