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Datum: 17.11.2022

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan »Nachhaltiges Gewerbegebiet Wurgwitz« an der Zöllmener Straße in Freital-Wurgwitz

Der Stadtrat hat in der öffentlichen Sitzung am 15. September 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nachhaltiges Gewerbegebiet Wurgwitz“ an der Zöllmener Straße in Freital-Wurgwitz gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Gesamtgröße von zirka 26,4 Hektar und umfasst die Flurstücke 41/3, 43/7, 43/8, 142/2, 144/2, 146a, 146/1, 146/2, 146/3, 147/1, 147/2, 165, 166/1, 166/2, 166/3, 169, 170, 172, 173/2, 173/3, 173/4, 173/5, 173/6, 173/7, 174/1, 174/2, 175/2, 175/3, 184/4, 184/6, 200/1, 200/2, 201/2, 205/3 und 206, sowie Teile von (T. v.) 39/1, T. v. 41/2 und T. v. 142/1 der Gemarkung Wurgwitz. Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt.
Der Planbereich wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch bewaldete Flächen und Ackerflächen der Landeshauptstadt Dresden
  • im Süden durch den Steinbruch Wurgwitz, bewaldete Flächen und Ackerflächen der Gemarkung Wurgwitz und die Firma Becker Umweltdienste GmbH
  • im Westen durch Ackerflächen der Stadt Wilsdruff
  • im Osten durch Mischbauflächen der Gemarkung Wurgwitz

Der dargestellte Geltungsbereich soll abschnittsweise über Teilbebauungspläne als Gewerbefläche inklusive Erschließung, Ausgleichs- und Ersatzflächen entwickelt werden.
Der gefasste Aufstellungsbeschluss dient als „Startschuss“ und Auftrag an die Verwaltung zur weiteren aktiven Vorbereitung der Gebietsentwicklung. Dies umfasst neben der Einarbeitung in die laufende Fortschreibung des Flächennutzungsplans vor allem die abschnittsweise Entwicklung des Gesamtareals in Form von Teilbebauungsplänen.
Die Teilbebauungspläne werden vorrangig in Vollverfahren mit Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie der planberührten Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sollen auf der Grundlage der einzelnen Entwürfe der Teilbebauungspläne in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.
Ort und Zeitdauer der Auslegungen werden zu gegebener Zeit im Amtsblatt der Stadt Freital, auf der Internetseite der Stadt und über das zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen öffentlich bekanntgegeben.

Der Beschluss wird hiermit bekanntgegeben.


Freital, den 21.10.2022

gez. Rumberg
Oberbürgermeister

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